EU will gegen reduzierte eBook Mehrwersteuer vorgehen

 

eBooks und Mehrwertsteuer – dies war schon des öfteren ein Thema, ist der hohe Steuersatz auf eBooks doch mit ein Grund dafür, dass die Entwicklung des eBooks-Markts in Europa doch ein wenig gehemmt wirkt. In einigen Studien und Expertenkommentaren wurde bereits festgestellt, dass die meisten Nutzer nicht bereit sind, für ein elektronisches Dokument ähnlich hohe Preise wie für eine Printausgabe zu bezahlen. Wenig hilfreich ist daher, dass innerhalb der EU eBooks durchgängig höher besteuert werden als gedruckte Ausgaben des selben Werks. Diesen Umstand wollten Frankreich und Luxemburg nicht länger hinnehmen – nun droht eine Klage der EU.

In Frankreich und Luxemburg wurde der Mehrwersteuersatz auf eBooks mit 1. Januar 2012 auf 7 bzw 3% gesenkt und somit jenem für gedruckte Bücher angepasst. Die EU sieht hierin eine Wettbewerbsverzerrung und hat laut den Gerüchten von Livres Hebdo beiden Ländern eine Frist bis Ende nächster Woche gesetzt um zu den Vorgängen Stellung zu nehmen. Bei unzureichender Argumentation droht beiden Staaten ein Vertragsverletzungsverfahren, da die Mehrwertsteuerrichtlinie der EU keine reduzierten Mehrwertsteuersätze für eBooks vorsieht – auch wenn es sich grundsätzlich um ähnliche Produkte handelt.

Auch die EU ist sich dieser Problematik bewusst und hat bereits Evaluierungen zur Anpassung der Mehrwertsteuersätze unterschiedlicher Produktgruppen – darunter auch eBooks – angekündigt. Allerdings wird die Evaluierung inklusive Umsetzung der Kommissionsvorschläge mehrere Jahre in Anspruch nehmen, sodass vermutlich nicht vor 2016 mit einer Reduzierung der Mehrwertsteuersätze zu rechnen ist.

Trotzdem sieht die EU nun klarerweise einen Verstoß gegen die bestehenden Richtlinien, welcher zu einer Wettbewerbsverzerrung führen könnten. Für Händler wie Amazon oder Apple mit Sitz in Luxemburg bedeutet dies nämlich eine deutlich höhere Gewinnmarge, denn in Deutschland oder Österreich ansässige Händler müssen eBooks mit 19 bzw. 20% versteuern.

geschrieben am Freitag, 20. Januar 2012 von Oliver

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Quelle: buchreport.de

3 Kommentare »

  • SaltatorMortis schreibt:

    buhahaha
    zumglück werden wir zu tode reguliert!!!

  • Oliver schreibt:

    naja, ich verstehe dass man hier eine einheitliche besteuerung möchte, gerade auf grund der buchpreisbindung ist das halt ein deutlicher vorteil mit 3% anstatt 19% besteuert zu werden. und das in einem gemeinsamen wirtschaftsraum, genau so etwas wollte man ja vermeiden.

    nichts desto trotz hätte die EU von sich aus bereits deutlich früher reagieren müssen und die mehrwertsteuer für einige produkte herabsetzen. 2015+ ist einfach VIEL zu spät

  • Jaden schreibt:

    Wundern tut es mich nicht. Wenn Apfelwein nicht mehr so heißen darf, weil Wein nur aus Trauben “sein kann” und reguliert wird, wie stark gekrümmt Gurken und Bananen sein dürfen, dann natürlich auch sowas.

    Die Gründe kann ich zwar noch einigermaßen nachvollziehen, aber ingesamt ist diese ganze EU-Regulierung zu träge und teilweise einfach unsinnig.

    eBooks sind Bücher und sollten als solche besteuert werden. Darüber sollte man nicht lange diskutieren müssen, schon gar nicht die nächsten 3+ Jahre.

    Buchpreisbindung finde ich sowieso schon lange überholt, aber das ist ja nochmal ein ganz anderes Thema.

    Hoffe, die beiden Länder können gut argumentieren und werden somit zu Vorreitern werden – damit sich endlich auch eBooks lohnen für die Kunden und dieser neue, wichtige Markt erschlossen werden kann. Wenn dann noch die Buchpreisbindung endlich gekippt würde…

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